Beratung von Mo.- Fr. 08:00 - 17:00
Kundenberatung telefonisch unter 07232 / 364487 - 0

AGB Mieten

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Miete / Messe


der Eventar - Filip Fasko Stand Januar 2016


1.    Allgemeines
Die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen EVENTAR - FILIP FASKO und unseren Kunden. Abweichende Liefer-/Miet- bzw. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, soweit EVENTAR - FILIP FASKO deren Geltung nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Besondere Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von EVENTAR - FILIP FASKO ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

Unsere Angebote sind freibleibend und werden, ebenso wie Bestellungen, erst nach der schriftlichen Bestätigung verbindlich.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsbeziehungen unserer Mieter mit uns und zwar auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.


2.    Mietbedingungen
2.1.    Die vermieteten Gegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck, für die vereinbarte Dauer wie auch für den vereinbarten Aufstellungsort zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit EVENTAR - FILIP FASKO zulässig. EVENTAR - FILIP FASKO ist berechtigt, eine zusätzliche, neu berechnete Miete für die Dauer der vertraglich vereinbarten Mietüberschreitung in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches von EVENTAR - FILIP FASKO bleibt davon unberührt.

2.2.    Alle katalogseitigen Maßangaben verstehen sich als Circa-Maße. EVENTAR - FILIP FASKO behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. Holz und Leder sind Naturprodukte bei denen es zu Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit, der Farbe und der Struktur kommen kann. Derartige Abweichungen bei den Materialien gelten nicht als Mängel der Möbel.

2.3.    Musterware die einem Kunden zur Ansicht berteit gestellt wird, muss innerhalb 7 Tagen frei zurück gesendet werden. Die Musterware wird dem Kunden über diesen Zeitraum kostenfrei bereit gestellt. Verlängert sich der Zeitraum und hat der Kunde dies zu vertreten, so wird die Musterware, als Mietware abgerechnet. Die üblichen netto Mietpreise sind für die Tage abzurechnen die außerhalb der 7 Tage frist anfallen. Die Preise sind im Shop hinterlegt und einsehbar. Rolltage sind in die 7 Tage Frist mit einzubeziehen.


3.    Preise, Preisänderung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
3.1.    Die Mietpreise berechnen sich nach der Dauer der Miete aufgrund der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rückgabe hat bis 10:00 am Tag der Rückgabe zu erfolgen. Darüber hinaus wird die Mietzeit gemäß der gültigen Tagespreise berechnet. Andere Rückgabe Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Bestätigung seitens EVENTAR - FILIP FASKO. 

3.2.    Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter 30 Tage oder mehr mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 %-Punkten, gegenüber Unternehmen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens der EVENTAR - FILIP FASKO bleibt hiervon unberührt.

EVENTAR - FILIP FASKO behält sich vor, die Auslieferung für den Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände wieder abzuholen.

3.3    Die Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an 3 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 3 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung und Montage o. ä. eingetretene Kostensteigerung einschließlich die durch Gesetzesänderung bedingte Kostensteigerung (Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhung in dementsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten

3.4    Die Preise sind stets Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Diese ist grundsätzlich hinzuzurechen.

3.5    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk des Auftragnehmers .

3.6    Etwaige nicht veranschlagte Mehrlieferungen und Änderungen, auch solche, die aus einer vorher nicht bekannten Bausituation entstehen, werden gesondert berechnet.

3.7    Sonderarbeiten oder Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht in dem Ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch bei Pauschalaufträgen. Werden diese Arbeiten in Samstags- Sonntags- oder Nachtarbeit ausgeführt, ist der Lieferer zu einem entsprechenden Zuschlag zu den im Angebot genannten Arbeitspreisen berechtigt.

3.8   Für vom Auftraggeber nach Auftragserteilung verlangte Besprechungen können neben dem reinen Zeitaufwand, Fahrt- Verpflegungs- und Übernachtungskosten in angemessener Höhe berechnet werden.

3.9   Bei Personaleinsatz mit Standby ist das Personal zur Sicherheit für den Fall eines Notfalls vor Ort, wird jedoch nicht direkt eingesetzt und daher mit nur 50% des Stundensatzes abgerechnet. Bei konkretem Einsatz werden 100% für die Einsatzzeit nach Abschluss des Einsatzes dem Kunden in Rechnung gestellt. Die daraus resultierenden Zusatzkosten wie Fahrtkosten und Spesen sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.


4.    Anlieferung und Abholung
4.1.    Die Anlieferung der gemieteten Gegenstände an dem vereinbarten Anlieferungsort erfolgt zu den vertraglich vereinbarten Zeiten. Eine hiervon auf Wunsch unseres Kunden abweichende, frühere Anlieferung oder spätere Abholung verlängert die vertraglich vereinbarte Mietdauer entsprechend. Der Auf- und Abbau erfolgt nach den Vorgaben des Mieters. Es obliegt allein dem Mieter, die gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, diese Fragestellungen vor dem Aufbau abschließend zu klären. Später notwendig werdende Umbaumaßnahmen werden, soweit sie von EVENTAR - FILIP FASKO durchgeführt werden sollen, gesondert berechnet.

4.2.    EVENTAR - FILIP FASKO ist berechtigt, den Mietgegenstand ohne vorherige Ankündigung besichtigen und gegebenenfalls Beschädigungen untersuchen zu lassen.

    Die Verbringung des gemieteten Materials an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Bestimmungsort oder die zweckwidrige Verwendung der Gegenstände berechtigt EVENTAR - FILIP FASKO zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

5.    Gewährleistung
5.1.    Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände unverzüglich nach Anlieferung, soweit dies im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges möglich und zumutbar ist, auf Vollständigkeit und auf den ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand hin zu untersuchen. 

    Die Beanstandung offensichtlicher Mängel ist dabei unverzüglich anzuzeigen, soweit dies im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges möglich und zumutbar ist. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige des Mangels, gelten die gelieferten Mietgegenstände als vertragsgemäß genehmigt. Dies gilt nicht, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht ohne weiteres erkennbar war. Ein nicht offensichtlicher Mangel ist unverzüglich nach seiner Entdeckung gleichfalls anzuzeigen, anderenfalls gilt der Mietgegenstand auch insoweit als vertragsgemäß.

5.2.    Die vermieteten Gegenstände sind zum vertraglich vereinbarten Zweck nutzbar. Dem Mieter ist bekannt, dass die von EVENTAR - FILIP FASKO vermieteten Gegenstände gewerblich vermietet werden, also regelmäßig vermietet werden. Die Mietgegenstände sind daher zum Zeitpunkt der Überlassung an unseren Mieter im Regelfall weder neu noch frei von Gebrauchsspuren. Gebrauchsspuren sind daher kein Mangel, soweit sie nicht die Nutzung des Mietgegenstandes erheblich beeinträchtigen oder ausschließen.

    Geringfügige Abweichungen in der Ausführung oder dem optischen Erscheinungsbild, insbesondere geringfügige Abweichungen bei den Maßen oder den Farben gelten gleichfalls nicht als Mangel.

    Soweit EVENTAR - FILIP FASKO zur Nacherfüllung verpflichtet ist, ist sie nach ihrer Wahl zur Lieferung einer vertragsgemäßen Ersatzware oder zur Mangelbeseitigung berechtigt. Führt die Nacherfüllung nicht zu einer vertragsgemäßen Lieferung oder ist sie für den Mieter unzumutbar, so ist der Mieter berechtigt, die Miete entsprechend zu mindern.

5.3.    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die EVENTAR - FILIP FASKO eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat EVENTAR - FILIP FASKO nicht zu vertreten. Für diesbezügliche Ansprüche auf Schadensersatz haftet EVENTAR - FILIP FASKO höchstens bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der vermieteten Gegenstände. 

5.4.    Beanstandung offener Mängel von Lieferungen und Leistungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort. Bei Lieferungen und Leistungen, die Messe- und Ausstellungsgegenstände betreffen, sind Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Übernahme des Messe- und Ausstellungsstandes schriftlich zu erheben. Vorbenannte Mängelrügen sind ausschließlich an EVENTAR - FILIP FASKO schriftlich zu richten.

5.5.    Dem Auftragnehmer steht das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung zu. Der Auftragnehmer darf auch mehrmals nachbessern.

5.6.    Die zwecks Nachbesserung erforderlichen technischen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer. Ist eine Instandsetzung bei Langzeit Miete erforderlich, so trägt der Auftraggeber die Reise-, und Fahrtkosten, insofern die Instandsetzung vor Ort beim Auftraggeber oder an defssen Wunschort zu erfolgen hat. Dem Auftraggeber steht es frei, die gemietete Ware auf seine eigenen Kosten an den Auftragnehmer zu senden, um eine Instandsetzung durchführen zu lassen. Bei Versand der Ware trägt der Auftraggeber die Verwartung. Eine Langzeitmiete beginnt mit 14 Tagen Mietzeit.

5.7.    Sofern der Auftraggeber die Nachbesserungsarbeiten durch den Auftragnehmer verhindert, ist der Auftragnehmer von der Haftung freigestellt.

5.8.    Bei Fehlschlagen der Nachbesserung leben die Ansprüche aus Wandlung und Minderung wieder auf.

5.9.    Voraussetzung für die Gewährleistung ist in jedem Fall, dass zuvor alle Zahlungen geleistet worden sind.

5.10.    Abnahmetermin und geleistete Arbeiten sind dem Auftragnehmer sowie dessen Nachunternehmungen schriftlich zu bescheinigen. Der Besteller hat die Pflicht, einen verantwortlichen Vertreter zu benennen, der rechtzeitig den Abnahmetermin und die geleisteten Arbeiten bescheinigen kann.

5.11.    Der Auftragnehmer übernimmt insoweit keine Gewähr wegen normaler Abnutzungserscheinungen. Für Unfälle, Sachschäden etc., welche durch unsachgemäße Verwendung entstehen, haftet der Auftraggeber. Örtliche Gegebenheiten am Platz, den der Auftraggeber von der Messe gemietet hat, können beim Aufbau Änderungen ergeben, für die keine Gewähr übernommen wird.

 

6.    Haftung, Gefahrübergang, Versicherungen

6.1.    Die Versendungs– und Transportgefahr trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial pfleglich zu behandeln. Beschädigungen der gemieteten Gegenstände oder deren Verlust sind vom Mieter zu ersetzen soweit sie während der Mietdauer und von ihm oder von Dritten verursacht worden sind. Dies gilt nicht, soweit Risiken verwirklicht sind, die nicht in seiner Sphäre liegen oder von ihm nicht zu beherrschen sind. 

6.2.    Im Falle der irreparablen Beschädigung bzw. des Verlustes der Gegenstände haftet der Vermieter in Höhe der Kosten der Neubeschaffung. Die von EVENTAR - FILIP FASKO berechneten Verlustpreise werden auf Anfrage kurzfristig mitgeteilt. Der Mietgegenstand gilt als beschädigt, soweit eine erneute Vermietung in diesem Zustand nicht mehr erfolgen kann.

Wird das gemietete Material beschädigt oder kommen Teile hiervon abhanden, hat der Mieter dies unverzüglich (fern-) mitzuteilen. Spätestens bei Abholung bzw. Rückgabe der Mietgegenstände ist auf das Bestehen von Beschädigungen ausdrücklich hinzuweisen.

6.3.    Das Mietmaterial wird durch EVENTAR - FILIP FASKO noch bei der Abholung auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen untersucht und die Beschädigungen bzw. Verluste im Rücklieferschein vermerkt. Der Rücklieferschein ist vom Mieter oder von einer von ihm beauftragten Person, gegenzuzeichnen. Unstimmigkeiten für das Bestehen oder Art und Umfang von Beschädigungen bzw. dem Verlust der Mietsachen sind vom Mieter in dem Rücklieferungsschein zu vermerken. Anderenfalls gelten die Beschädigungen bzw. der Verlust der Gegenstände als anerkannt. Insofern bei Rückholung der gemieteten Ware der Mieter oder oder von einer von ihm beauftragten Person nicht anwesend ist, bzw. es nicht möglich ist den Rücklieferschein abzeichnen zu lassen, so prüft EVENTAR - FILIP FASKO die Ware im eigenen Lager auf Mängel, welche im Zuge des Vertrauensverhältnisses seitens des Mieters anerkannt sind.

6.4.    Die gemieteten Gegenstände werden darüber hinaus unverzüglich nach der Rücklieferung bzw. Rückgabe im Lager von EVENTAR - FILIP FASKO eingehend untersucht. Hierbei festgestellte (weitere) Beschädigungen, Mängel oder Mindermengen werden schriftlich aufgenommen und dem Mieter im Einzelnen mitgeteilt. Dabei erhält der Mieter Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 48 Stunden, die Feststellungen vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Macht der Mieter hiervon keinen bzw. keinen rechtzeitigen Gebrauch, gelten die Mängel als anerkannt. Bei der Bemessung der Frist zur Begutachtung der Möbel ist das Interesse der EVENTAR - FILIP FASKO an der Weitervermietung zu berücksichtigen.

6.5.    Im Falle des Diebstahls bzw. sonstigen Abhandenkommens von gemieteten Gegenständen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und eine Stehlgutliste zu fertigen. Die Verletzung dieser Anzeigepflicht kann, insbesondere im Fall des hierdurch etwaig bedingten Verlustes des Versicherungsschutzes, zu einer Haftung des Mieters auf Schadensersatz führen. Dies gilt nicht, soweit die Anzeige bei der Polizei ohne sein Verschulden unterbleibt. 

6.6.    Die Haftung von EVENTAR - FILIP FASKO für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Köper oder der Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von EVENTAR - FILIP FASKO; seiner gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haften wir unbegrenzt für solche Schäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von EVENTAR - FILIP FASKO, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet EVENTAR - FILIP FASKO bei einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, so genannter Kardinalpflichten. Dies gilt nicht, wenn sich EVENTAR - FILIP FASKO aufgrund eines Handelsbrauchs von einer betreffenden Haftung freizeichnen kann. Der Höhe nach beschränkt sich die Ersatzpflicht in diesen Fällen auf den Ersatz solcher Schäden, mit denen typischerweise als Folge von schuldhaften Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten zu rechnen ist.

    Im Übrigen ist eine Haftung von Eventar - Filip Fasko ausgeschlossen bzw. auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Eine Haftung ist insbesondere für solche Schäden ausgeschlossen, die dem Mieter durch die vermieteten Gegenstände oder wegen eines eventuellen Verzuges bei der Beseitigung eines Mangels entstehen und zwar unabhängig davon, ob ein Mangel bereits bei Auslieferung der Gegenstände vorhanden war oder erst später entsteht. 


7.    Kündigung, Abnahmeverweigerung
Das Mietverhältnis endet nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, frühestens aber mit der Rückgabe des Mietmaterials  an EVENTAR - FILIP FASKO . 

Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages ist für beide Seiten aus wichtigem Grund zulässig. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter seiner Vorausszahlungsverpflichtung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt. Nach wirksamer Kündigung des Mietvertrages ist die EVENTAR - FILIP FASKO berechtigt, das Mietmaterial abzuholen. Die Kosten einer durch den Mieter veranlassten Kündigung erfolgen auf dessen Kosten. Der Mieter ist im Falle der Kündigung verpflichtet, EVENTAR - FILIP FASKO den Zugang zu den Mietgegenständen zu gewährleisten und deren Abtransport zu ermöglichen. Weitergehende Ansprüche bleiben von dem Kündigungsrecht unberührt.

Nimmt der Mieter die vertraglich vereinbarten Mietgegenstände nicht ab, ist er verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis, gegebenenfalls anteilig, zu zahlen. Wird das Mietverhältnis durch einen von EVENTAR - FILIP FASKO nicht zu vertretenden Umstand bis acht Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitraum gekündigt, ist eine pauschalierter Schadensersatzanspruch von 30 % des Bruttomietpreises zu zahlen. Erfolgt eine Kündigung vier Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes, beträgt der pauschalierte Schadensersatzanspruch 50 %, eine Woche vor dem vereinbarten Mietzeitraum 70 %. Erfolgt die Kündigung weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Mietzeitraum, sind 90 % des vereinbarten Mietzinses zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen von EVENTAR - FILIP FASKO werden insoweit pauschaliert mit 10 % (insbesondere für Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau) vereinbart.

Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten. 


8.    Schlussbestimmungen
Die vermieteten Gegenstände sind nicht zu Gunsten des Mieters versichert. EVENTAR - FILIP FASKO empfiehlt daher für die Dauer des Mietverhältnisses den Abschluss einer eigenen Versicherung durch den Mieter bzw. gegebenenfalls die Ergänzung eines bestehenden Versicherungsschutzes. EVENTAR - FILIP FASKO weist dabei vorsorglich darauf hin, dass Versicherungsverträge regelmäßig gemietete Gegenstände vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausnehmen, so dass diese gesondert vereinbart werden müssen.



9.    Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Forderungen der EVENTAR - FILIP FASKO kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Geldforderungen geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, wenn dies aus demselben Vertragsverhältnis beruht wie die Forderung der EVENTAR - FILIP FASKO . 


10.    Verjährung
Gewährleistungsansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an von uns vermieteten Gegenständen verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Beginn des Mietverhältnisses. 


11.    Erfüllungsort 
Soweit gesetzlich zulässig ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen Königsbach-Stein. 


12.    Gerichtsstand 
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ist Königsbach-Stein, soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist.


13.    Anwendbares Recht
Für alle Rechtswirkungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung gilt deutsches Recht, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 




14.    Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die Vorschriften im Übrigen hiervon unberührt. Eine bestehende Lücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschluss des Mietvertrages ergänzend auszulegen.


15.    Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

Königsbach-Stein, im Januar 2016

 

 

Sondermietbedingungen

 

Geschirr/ kleine Vermietungsgegenstände:

Die Rücknahme der Positionen Geschirr, Gläser, Besteck, Kleiderbügel und Garderobenmarken PVC erfolgt vorbehaltlich der Zählung im Lager Eventar - Filip Fasko , Königsbach-Stein.

Hinweis zu Schirmen:

Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine offenen Feuer (z.B. Grillgeräte) und Heizungen in unmittelbarer Nähe bzw. unter dem Schirm betrieben werden.
Bei aufkommendem stärkerem Wind oder vor Gewitter muss der Schirm sofort fest verschlossen und gesichert werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen haftet der Vermieter nicht für daraus resultierende Folgeschäden.

Hinweise zu Terrassenheizstrahler:

Wir weisen unsere Mieter darauf hin, dass dieser Artikel Wärme auch nach oben abgibt. Der Mieter hat darauf zu achten, dass sich in ummittelbarer Nähe keine leicht entflammbaren Materialen befinden dürfen. 
Zudem ist bei der Nutzung dieses Artikels auf ausreichende Frischluft-Zufuhr zu sorgen.
Wird der Anschluss der Gasflasche kundenseitig vorgenommen, übernimmt die Eventar - Filip Fasko  keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden. 

Hinweise zu Teppichen:

Standardmäßig erfolgt die Verlegung des Teppichs auf doppelseitigem Klebeband. Auf Kundenwunsch hin kann die Eventar - Filip Fasko  das Klebeband auf eine Lage Möbelklebeband anbringen um den Untergrund zu schonen.  
Für die rückstandslose Entfernung des doppelseitigen Klebebandes können wir keine Gewährleistung übernehmen. Für die Haftung des doppelseitigen Klebebandes kann gleichfalls keine Gewähr übernommen werden. 

Hinweise zu elektrischen Artikeln:

Eventar - Filip Fasko übernimmt keine Haftung für solche Schäden, die aus einer unsachgemäßen Handhabung der Mietgegenstände resultieren. Eine Haftung kann auch dann nicht übernommen werden, wenn den Anweisungen unseres Personals hinsichtlich der Handhabung der Mietgegenstände keine Folge geleistet wird. 

Selbstabholung ab/an Lager Eventar - Filip Fasko

Der Mieter verpflichtet sich diese Artikel vor Mitnahme auf Funktion/Schäden zu kontrollieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

Zuletzt angesehen
X